Gemäß des Preismoratoriums steht den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern bereits seit dem 1. August 2010 ein Preisabschlag in der Höhe zu, in der ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels über den Preisstand vom 1. August 2009 erhöht. Das Preismoratorium wurde in der Vergangenheit immer wieder verlängert – zuletzt bis zum 31.12.2022. (Mittlerweile ist immerhin ein Inflationsausgleich verabredet.) Die Regelung, sollte sie nicht verlängert werden, sorgt damit über einen Zeitraum von 13 Jahren und vier Monaten für eingefrorene Preise.
Preismoratorium
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Preisregulierungsinstrument für Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. De facto bedeutet es das Einfrieren der Preise auf den Stand von August 2009.
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Kommentar
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