Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.
Rabattvertrag
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Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.
- Synonyme: Rabattverträge
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Kommentar
Pharmabranche: Zur Innovation verdammt
Eine Welt nach der Pandemie wird es nur mit Impfstoffen und Arzneimitteln geben. Deshalb ist es gut, dass es eine erfolgreich operierende forschende Pharmaindustrie gibt.