Rabattvertrag

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Der Arzneimittelhersteller gewährt einer Krankenkasse z.B. auf ein Medikament einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis.

Im Gegenzug sagt die Krankenkasse dem Hersteller zu, dass alle Versicherten i.d.R. künftig nur dessen Präparate erhalten. Die Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre. Ein Rabattvertrag kann mit einem Hersteller (Exklusivvertrag) oder mehreren Herstellern abgeschlossen werden.

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Kommentar

Gentherapien sprengen die Grenzen der Medizin

Gentherapien haben das Potenzial die Medizin grundlegend zu verändern – und damit das Leben von Millionen von Menschen, deren Krankheiten gar nicht oder nur unzureichend behandelt werden können. Bisher sind in Deutschland 15 solcher Arzneimittel zugelassen, doch die Forschung boomt. Nun ist die Sorge groß, dass die Ausgaben für die Königsdisziplin der Arzneimittelforschung das Gesundheitssystem sprengen könnten. Das ist eher unwahrscheinlich. Ein Kommentar von Florian Martius.

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