11,11 Prozent: Anteil der Pharma-Hersteller an GKV-Ausgaben

Geht es um die Budgets der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV), sind die Ausgaben für Arzneimittel oft im Fokus. Dabei sind pharmazeutische Unternehmen nur für elf Prozent der Ausgaben der GKV verantwortlich. Oder ganz genau: 11,11 Prozent. Das geht aus den „Pharma-Daten 2021“ hervor, die der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) herausgibt.

Jeder zehnte Euro, den die gesetzlichen Krankenkassen ausgeben, kommt pharmazeutischen Entwicklern und Herstellern für den Verkauf ihrer Arzneimittel zugute – insgesamt waren es im Jahr 2020 29,22 Milliarden Euro (s. Grafik). Dafür wurden 693 Millionen Verordnungen getätigt; das sind rund 1.318 pro Minute. Arzneimittel spielen in der Medizin eine übergeordnete Rolle. In den Zahlen sind die Abzüge durch Patientenzuzahlungen, Zwangsabschläge jeder Art und freiwillige Rabatte noch nicht berücksichtigt.

Arzneimittel: Volle Mehrwertsteuer nur in Deutschland, Dänemark, Bulgarien

Dass die Arzneimittelausgaben insgesamt rund 16 Prozent der GKV-Gesamtausgaben ausmachen, liegt daran, dass auch Großhandel und Apotheken – also die Player, die für die sichere Distribution verantwortlich sind – ein finanzielles Wörtchen mitzureden haben. Sie verursachen Kosten in Höhe von rund 7,6 Milliarden Euro. Auch der Staat verdient kräftig mit: 2020 waren es, trotz der halbjährigen Mehrwertsteuersenkung als Hilfsmaßnahme zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folge der Pandemie, 6,5 Milliarden Euro. Die Idee der Ampelkoalition, die Mehrwertsteuer für Arzneimittel zu senken, hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Damit sind Deutschland sowie Dänemark und Bulgarien die einzigen Länder Europas, die den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel nicht senken. Spanien (Mehrwertsteuersatz: 21 Prozent) erhebt vier Prozent, der französische Staat (20 Prozent) verlangt für erstattungsfähige Arzneimittel 2,1 Prozent. Schweden (25 Prozent), hat die Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf null gesetzt, wie der BPI in seinen „Pharma-Daten 2021“ zusammengetragen hat.

Foto: ©iStock.com/megaflopp
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Welche Auswirkungen die Berücksichtigung der Arzneimitteldistribution in der Kostenbetrachtung eines Medikaments hat, zeigt der BPI mit dieser Beispielrechnung: „Kostet ein Arzneimittel zum Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers einen Euro, muss man darauf die Großhandelsmarge, die Apothekenmarge sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer addieren. Als Apothekenverkaufspreis ergeben sich so fast 12 Euro.“ Ein theoretischer Wert, wie der Pharmaverband betont, „da Zwangsabschläge, Apothekenabschläge und Patientenzuzahlungen von diesem Betrag abgezogen werden und somit die reale Belastung der GKV deutlich niedriger ausfällt.“

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