Allerdings ist er verpflichtet, die Behandlung zu wählen, die den größten Erfolg verspricht. Im Rahmen der Therapiefreiheit muss der Arzt bei gesetzlich Versicherten auch nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln.
Therapiefreiheit
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Grundsatz in der medizinischen Behandlung, nach dem einem Arzt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz grundsätzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode zusteht, die er dem Patienten vorschlagen will.
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Kommentar
Pharmabranche: Zur Innovation verdammt
Eine Welt nach der Pandemie wird es nur mit Impfstoffen und Arzneimitteln geben. Deshalb ist es gut, dass es eine erfolgreich operierende forschende Pharmaindustrie gibt.